Gesetzliche Gewährleistung

Für Waren, die in der Europäischen Union gekauft werden, gilt die gesetzliche Gewährleistung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren ab Lieferung. Der nachstehende offizielle Hinweis der Europäischen Kommission fasst zusammen, worin diese Gewährleistung besteht und was Sie verlangen können, wenn die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist.

Harmonisierter EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

Mehr über Ihre Rechte auf dem offiziellen Portal der Europäischen Union